Din / Sicherheitsbestimmungen/ Konformitätserklärung
Neue Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586)
Mit Ausgabe November 2002 liegt die überarbeitete Fassung der Europäischen Norm EN 12586 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder; Schnullerhalter, Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" vor, die als DIN EN in das nationale Normenwerk übernommen wurde. Gegenüber der Ausgabe vom November 1999 waren einige Änderungen eher redaktioneller Art vorzunehmen, die die wesentlichen inhaltlichen Festlegungen nicht beeinflussten. Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Werkstoffe, Konstruktion, Ausführung, Verpackung und Kennzeichnung von Schnullerhaltern sowie die entsprechenden Prüfverfahren fest. Die Anwender dieser Norm (Hersteller, Händler, Importeure und Prüfinstitutionen) sollten zudem die nationalen gesetzlichen Regeln bei der Bewertung der Produkte oder in der Produktion zu Rate ziehen. An der Ausarbeitung der Norm war die Verbraucherseite aktiv beteiligt.
In der Einleitung zu DIN EN 12586 wird erklärt:
Die Anzahl der Unfälle die durch Schnuller verursacht werden, ist gering und solche Unfälle die einen tödlichen Ausgang haben, sind so gut wie nicht bekannt. Eine geringe Anzahl Kinder ist jedoch infolge von Unfällen gestorben, an denen ein Schnuller ursächlich war. Der Tod trat fast immer durch Strangulieren mit einem Band oder einer Schnur ein, mit deren Hilfe ein Schnuller um den Hals eines Kindes gehängt war (dilettantische Selbstkonstruktionen). Diese Bänder oder Schnüre waren als Befestigung für Schnuller nicht geeignet, waren zu anderen Zwecken hergestellt (z. B. Schnürsenkel) und damit für das Kind höchst gefährlich. Folglich ist eine Sicherheitsnorm für Schnullerhalter außerordentlich wichtig.
Bei DIN EN 12586 handelt es sich um eine Norm für das Produkt Schnullerhalter und die Hauptzielrichtung besteht darin, die Gefahr des Strangulierens im Zusammenhang mit Schnullern auszuschließen. Das ist nur durch die entschiedene Begrenzung der Länge des Schnullerhalters möglich geworden. Die Länge des Schnullerhalters darf nur so bemessen sein, dass es nicht möglich ist, dass ein verwendeter Gurt, ein Band oder eine Kette um den Hals eines Kleinkindes gelegt werden kann. Damit kann es mit der Kombination Schnuller/Schnullerhalter nicht mehr zur Strangulation kommen. Die Schnullerhalter nach dieser vorliegenden Norm werden an einem Ende an der Kleidung des Kindes mit Hilfe einer Klammer befestigt. Das andere Ende wird mit dem Schnuller verbunden.
Ein streng funktioneller Schnullerhalter "d. h. ein Paar nicht verzierter, durch einen Gurt, eine Schnur, ein Band oder eine Kunststoffkette (deren maximale Länge auf 220 mm begrenzt ist) miteinander verbundener Klammern wird nicht als Spielzeug angesehen. Wenn eine oder beide Klammern einfache Formen aufweisen und durch Farbgebung oder Aufdruck verziert sind, wird das Produkt noch nicht zu einem Spielzeug. Wenn jedoch die Befestigung am Kleidungsstück des Kindes durch Anbringen von z. B. einem kleinen Weichspielzeug ansprechender gemacht wird, wird das gesamte Produkt zu einem Spielzeug, bleibt aber von seinem Charakter her ein Schnullerhalter."
Im Anwendungsbereich der Norm wird hierzu weiter ausgeführt:
"Es gibt einige Produkte, die für mehr als einen Zweck vorgesehen sind, z. B. könnte ein Schnullerhalter eine Rassel oder ein Weichspielzeug aufnehmen. Andererseits könnte die Verbindungsschnur eine Kordel mit dekorativ gefärbten Perlen haben. Jedes dieser Produkte sollte den Anforderungen der vorliegenden Norm entsprechen. Sofern diese Produkte auch Spielzeug sind, sollte das Gesamtprodukt zusätzlich den entsprechenden Anforderungen der EN 71 (Sicherheit von Spielzeug) entsprechen."
Zu den Festlegungen der DIN EN 12586 gehört auch, dass dem Schnullerhalter eine Gebrauchsanweisung beizufügen ist. Diese muß mindestens folgendes erfüllen:
Die Warnhinweise sind in folgender Form zu verwenden:
Für die Sicherheit des Kindes!
Warnung: Vor jedem Gebrauch ist der gesamte Schnullerhalter zu prüfen. Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen!
Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!
Befestigen Sie ihn niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung. Ihr Kind kann sich strangulieren.
Darüber hinaus müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Informationen zum sicheren Gebrauch
- Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nur an der Kleidung zu befestigen
- Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nicht zu benutzen, wenn der Säugling sich in einem Laufstall, einem Bett oder einer Wiege befindet
- Geeignetes Reinigungsverfahren
- Ungeeignete Verfahren für Reinigung, Lagerung und Gebrauch
Die Norm DIN EN 12586 ist zu beziehen über:
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.: 030/2601-2260
Fax: 0 30 / 26 01 - 12 60
E-Mail: postmaster@beuth.de
Quelle:
Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Heilsbachstr. 13, 53123 Bonn
EN 71
Für alle Spielwaren, also auch Schnullerkettenmaterial und Schnullerketten Zubehör, die in direkten Kontakt mit Kindern kommen, gilt seit 2019 die aktualisierte EN 71 (Europäische Norm für Spielzeugsicherheit).
Das bedeutet, die Farben müssen ungiftig, schweiß- und speichelecht und die verwendeten Holz- und Silikonperlen lösungsmittel- und schwermetallfrei sein
Sicherheitsbestimmungen
Allen unseren Kunden wird versichert, dass die Fertigung des Schnullerkettenmaterials unter großer Sorgfalt und Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wie DIN EN 12586 (Neue Norm für Schnullerhalter) erfolgt.
Die von uns verwendeten Materialien werden unter größter Beachtung der Anforderungen nach DIN EN 71-3 (Neue Norm für Migration bestimmter Elemente) ausgewählt.
Das bedeutet:
1. Alle Holzperlen sind schweiß-, speichelfest, farbecht und schadstofffrei
2. Wir verwende ausschließlich nickel- und rostfreie Clips mit Ventilationslöchern
3. Die verwendeten Schnüre sind speichel- und farbecht. Des Weiteren besitzen sie eine hohe Reißfestigkeit.
Wichtige Hinweise für die Sicherheit des Kindes
- Bitte überprüfen Sie die Schnullerkette vor jedem Gebrauch und entsorgen Sie sie bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen.
- Verlängern Sie die Schnullerkette bitte nicht eigenständig, da die Maximallänge von 22cm aufgrund der Strangulationsgefahr nicht überschritten werden darf.
- Befestigen Sie die Schnullerkette niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung, es besteht sonst höchste Strangulationsgefahr für Ihr Kind!
- Die Schnullerkette ist ein Hygieneartikel und kein Spielzeug!
Bitte beachten Sie, dass der Naturstoff Holz stärker von Abnutzung betroffen ist, als Produkte aus anderen Materialien. In Verbindung mit Speichel kann (muss aber nicht) es hier zu Farbabrieb kommen. Die verwendeten wasserlöslichen Farben sowie Lacke sind völlig ungiftig (lebensmittelecht) und somit besteht zu keiner Zeit eine Gefahr für das Kind.
Konformitätserklärung
Das Kleinunternehmen Pink Pearl Palace ( Schnullerkette mit Herz) erklärt, dass die Fertigung des Schnullerkettenmaterials unter großer Sorgfalt und
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wie DIN EN 12586 (Neue Norm für Schnullerhalter) erfolgt.
Die verwendeten Materialien werden unter größter Beachtung der Anforderungen nach DIN EN 71-3
(Neue Norm für Migration bestimmter Elemente) ausgewählt.
Das bedeutet:
1. Alle Holzperlen sind schweiß-, speichelfest, farbecht und schadstofffrei
2. Wir verwende ausschließlich nickel- und rostfreie Clips mit Ventilationslöchern
3. Die verwendeten Schnüre sind speichel- und farbecht. Des Weiteren besitzen sie eine hohe Reißfestigkeit.
Definition Speichelecht:
- der bloße Kontakt mit Speichel, wie das Benetzen damit, führt zu keiner Ablösung / Abnutzung
- Speichelkontakt in Verbindung mit mechanischem Einfluß, wie z.B. Kauen, Beißen oder Lutschen führen
zwangsläufig zur Ablösung des Lackes.
Die Erklärung bezieht sich auf folgende Produkte:
1. Holzclips, Schnullerclips
2. Holzperlen, Holzlinsen, Sicherheitsperlen
3. Motivperlen, Formperlen, 3D Motive
4. Holzringe, Halbringe
5. Holzbuchstaben
6. Kunststoffbuchstaben
7. Silikonprodukte BPA Frei
8. PP-Schnur
9. Glöckchen
10. Häkelaccessoires: Material Garn: 100% Baumwolle (entspricht ÖKO TEX 100 Standard)
Achtung:
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einzelteile verschluckbare Kleinteile sind und erst am fertig
montierten Spielzeug der DIN EN 71-3 und / oder der DIN EN 12586 entsprechen können.
Die Kleinteile sind als Einzelteile (im losen Zustand) nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.
Kleinteile können verschluckt werden - Erstickungsgefahr!
Vorsicht!
Kontrollieren Sie den Schnullerhalter vor jedem Gebrauch. Werfen Sie ihn beim ersten Anzeichen von
Beschädigungen oder Mängeln sofort weg!
Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!
Befestigen Sie den Schnullerhalter niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung.
Ihr Kind kann sich damit erdrosseln.